Mietbedingungen
Wie lange kann ich mieten?
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat, die Höchstmietdauer 6 Monate. Die MIetzeit beträgt jeweils volle Monate, sofern nicht im individuellen MIetvertrag etwas anderes geregelt wird.
Wie kann ich mieten?
Nach einer Anfrage über die Kontaktseite bzw. per Mail erfolgt die Zusendung eines individuellen MIetvertrags als konkretes Angebot zur Prüfung und Annahme durch Unterzeichnung und Rücksendung.
Was ist in der Wohnung enthalten?
Die Wohnung wird möbliert und mit der beschriebenen Ausstattung zur zeitweisen Nutzung übergeben.
Welche Kosten fallen an?
Die Miete für den ersten Monat enthält die spätere Endreinigung und beträgt aktuell 1.999,00 €, für jeden weitern Monat 1.850,00 € Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, W-Lan etc. sowie die Nutzung der vorhandenen Einrichtung und Geräte.
Ist die Reinigung der Wohnung in den Nebenkosten enthalten?
In der Mietzahlung für den ersten Monat ist eine Endreinigung nach Auszug enthalten. Während der MIetzeit ist der Mietende bzw. Nutzende für die regelmäßige Reinigung der Wohnung selbst verantwortlich.
Ist das Rauchen in Casa Maria erlaubt?
Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung. Da die Eigentümer im Geschoss über der Wohnung leben, ist auch das Rauchen auf der Terrasse bzw. vor der Haustüre nicht gestattet.
Ist das Halten von Haustieren in Casa Maria erlaubt?
Die Haltung von freilaufenden Haustieren wie Katzen und Hunden ist in der Wohnun nicht gestattet. Die Haltung von Tieren in artgerechten Käfigen ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Vollständige Bedingungen
Die vollständigen Bedingungen finden Sie hier und erhalten Sie vor Vertragsabschluss zur Kenntnisnahme und Bestätigung mit dem MIetvertrag: Mietbedingungen Stand 21.09.2026 – Die Vermietung der EG-Maisonette-Wohnung im Haus Am Hagelkreuz 75, 51381 Leverkusen erfolgt wegen des absehbaren aber noch nicht konkreten Eigenbedarfs der Eigentümer aktuell befristet auf maximal 6 Monate. – Die Vermietung erfolgt möbliert und vollständig zur Nutzung eingerichtet, einschließlich der vorgefundenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. – Die Nutzung ist durch maximal drei Personen möglich, von denen mindestens eine Person volljährig sein muss. – Erfolgt die Anmietung und Bezahlung der Wohnung durch Dritte (Unternehmen, Versicherung etc.), ist/sind der oder die tatsächlich Nutzende(-n) vorher im Mietvertrag namentlich zu benennen. – Die Mietzahlung für den ersten Monat und die Zahlung der Kautionssumme muss vor der Schlüsselübergabe auf das im Mietvertrag angegebene Konto erfolgt sein. Als Kaution wird eine Zahlung in Höhe von 2.000,00 € vereinbart. – Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf ein vom Mieter im Mietvertrag anzugebendes Konto, ggf. unter Abzug schadensersatzpflichtiger Leistungen des Mieters. – Die Mietzahlungen für weitere Monate sind jeweils bis zum letzten Werktag des Vormonats auf das angegebene Konto zu zahlen. – Von den Vermietern kann eine Wohnungsnehmerbescheinigung ausgestellt werden, die Mietpartei hat dafür Sorge zu tragen, dass die behördliche Anmeldung des oder der Nutzenden entsprechend der gesetzl. Vorgaben zeitnah vorgenommen wird. – Die Wohnung einschließlich des gesamten Inventars ist pfleglich zu behandeln. Zu Beginn des Mietverhältnisses und zur Beendigung erfolgt eine gemeinsame Begehung der Wohnung mit den Vermietern, bei der evtl. Schäden dokumentiert werden. Schäden, die die Mietpartei oder der oder die Nutzende(-n) zu verantworten haben, werden in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten. – Die Haltung von freilaufenden Haustieren (z.B. Hund, Katze) ist nicht zulässig, die Haltung von Kleintieren in artgerechten Käfigen nach Abstimmung im Einzelfall. – Die Unterhaltsreinigung der Räume während der Mietdauer obliegt dem oder den Nutzenden, nur eine Endreinigung nach Beendigung der Mietzeit erfolgt durch die Vermieter. – Die zweite Wohnung im Haus wird von der Eigentümerfamilie bewohnt, die auch den umgebenden Garten nutzt und unterhält. Mögliche, dadurch bedingte Beeinträchtigungen sind zu akzeptieren. – Dem oder den Mietenden steht die Nutzung der gesamten Maisonettewohnung im EG und Teilen des OG sowie der direkt angrenzenden Terrasse zu privaten Wohnzwecken zu. Eine weitergehende Nutzung des Gartens ist nicht vorgesehen. – Der von der Wohnung aus zugängliche Kellerraum kann bei Bedarf als Abstellraum mit genutzt werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Aufenthaltsraum und insbesondere nicht um einen Schlafraum oder ein Gästezimmer. – Das Rauchen ist in allen Räumen der Wohnung untersagt, wegen der darüberliegenden Wohnung der Eigentümer auch auf der Terrasse und vor der Haustüre. – Die Veranstaltung von Feiern ist im Rahmen der befristeten Anmietung der Räume nicht gestattet. – Die Untervermietung der Wohnung oder die gewerbliche Nutzung der Räume durch den oder die Mietende(-n)/Nutzende(-n) ist nicht gestattet. – Pkw-Stellplätze stehen i.d.R. auf der Wohnstraße in ausreichender Menge zur Verfügung. Die beiden Stellplätze auf dem Grundstück sind wegen der E-Ladestation den Eigentümern vorbehalten. Eine zeitweilige Nutzung zum Be- und Entladen ist nach Absprache möglich. – Der Zugang zum Grundstück wird permanent videoüberwacht. Die oder der Nutzende(n) stimmen zu, dass Aufnahmen von Personen auf dem Grundstück bis zu 90 Tagen in der zugehörigen App gespeichert werden können. – Da die Technikräume des Hauses (Heizung/Warmwasser und Hausanschlüsse) in dem von der vermieteten Wohnung aus zugänglichen Kellerbereich liegen, bleibt den Eigentümern jederzeit der Zugang zu diesen Räumen durch den Keller gestattet. Ein Zugang zu den genutzten Wohnräumen ist dazu nicht erforderlich. – Sämtliche Aufenthaltsräume sind nach den gesetzlichen Vorgaben mit Rauchwarnmeldern versehen. Bei einem evtl. Alarm ist die Wohnung unmittelbar zu verlassen. – Zur Gefahrenabwehr ist den Eigentümern der Zugang zu allen genutzten Wohnräumen auch bei Abwesenheit der Nutzenden jederzeit gestattet (Schließen offener Fenster bei Sturm, Wasserrohrbruch o.ä.). – Eine Gewährleistung für die ständige, ununterbrochene Bereitstellung von Strom, Wasser, Warmwasser und Internet kann seitens der Vermieter nicht übernommen werden, sofern mögliche Einschränkungen in der Verantwortung der jeweiligen Netzanbieter liegen. – Die Nutzung des Internet- / W-Lan-Anschlusses ist nur im üblichen privaten Umfang zulässig. Insbesondere kostenpflichtige oder strafbare Handlungen in Verbindung mit dem Anschluss sind ausdrücklich verboten und führen zur fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses. – Bestellungen und Lieferungen an die Adresse der Mietwohnung sind nur im üblichen privaten Umfang zulässig. – Das Wohngebäude ist in 2023 – 2025 umfangreich saniert und energetisch auf einen aktuellen Standard ertüchtigt worden, die Beheizung erfolgt über eine Wärmepumpe. Der Gebäudeenergieausweis wird im Rahmen der befristeten Vermietung der EG-Wohnung nicht vorgelegt. – Die Entsorgung des Abfalls des oder der Nutzenden ist durch diese in den bereit gestellten Behältern entsprechend der örtlichen Trenn-Vorgaben vorzunehmen. – Die Mietzahlung beträgt für den ersten Monat der Gesamtmietzeit 1.999,00 € und enthält die Endreinigung nach Beendigung der Mietzeit. Für die Folgemonate beträgt die Miete jeweils 1.850,00 €. Die Beträge gelten für die Nutzung durch eine Person. Für weitere Personen gilt ein Zuschlag von 50,00 € / Monat. – Da es sich um eine private Vermietung handelt, ist eine Umsatzsteuer-Ausweisung auf die Mietzahlungen nicht möglich.